Wer einen Heizungstausch für 2027 plant, sollte die neuen Förderregeln frühzeitig in die Entscheidung einbeziehen. Denn mehrere Bestandteile der Heizungsförderung werden im kommenden Jahr schrittweise verändert.
Dabei geht es nicht darum, eine Wärmepumpe übereilt zu bestellen. Sinnvoll ist vielmehr, rechtzeitig zu wissen, welche Termine, Fördergrenzen und technischen Anforderungen für das eigene Projekt relevant werden können. Stand 24. September 2026 sind bereits mehrere Änderungen offiziell vorgesehen.
Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab Februar 2027
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer. Bis Ende Januar 2027 beträgt er bei erfüllten Voraussetzungen 16 Prozent.
Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 sinkt er um vier Prozentpunkte auf 12 Prozent. Ab dem 1. August 2027 sind noch 8 Prozent vorgesehen. Die weitere Absenkung erfolgt halbjährlich, bis der Bonus ab August 2028 entfällt.
Das kann bei einem ohnehin geplanten Austausch einer alten fossilen Heizung einen Unterschied machen. Trotzdem sollte der Antrag nicht allein wegen eines Stichtags gestellt werden. Zuerst muss feststehen, dass die gewählte Heizlösung technisch zum Gebäude passt und die Fördervoraussetzungen erfüllt.
Auch der Förderhöchstbetrag wird schrittweise kleiner
Bei einem Einfamilienhaus werden aktuell bis zu 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 Euro auf 27.250 Euro. Zum 1. August 2027 folgt nach der derzeitigen Regelung die nächste Absenkung auf 26.500 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern gelten weiterhin eigene Staffelungen je Wohneinheit.
Für Eigentümer bedeutet das: Nicht nur der Fördersatz, sondern auch die Kostenbasis, auf die dieser Satz angewendet wird, kann sich verändern. Eine Förderberechnung sollte deshalb immer mit dem geplanten Antragsdatum erfolgen.
Neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen geplant
Zusätzlich ist für das erste Quartal 2027 ein neuer Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Nach dem derzeit veröffentlichten Stand soll die Grundförderung für Wärmepumpen grundsätzlich auf 15 Prozent sinken. Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise den vorgesehenen assoziierten Märkten gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, sollen zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent erhalten. Damit wären für diese Anlagen weiterhin 30 Prozent aus Grundförderung und Wertschöpfungsbonus möglich.
Für außerhalb dieses Bereichs produzierte Wärmepumpen könnte es dagegen bei 15 Prozent Grundförderung bleiben. Die KfW weist derzeit darauf hin, dass weitere Details zur konkreten Ausgestaltung und zum Nachweis noch veröffentlicht werden.
Genau deshalb ist es sinnvoll, bei einer Planung für 2027 nicht nur auf den Gerätepreis, sondern auch auf die spätere Förderfähigkeit des ausgewählten Modells zu achten.
Weitere technische Anforderungen ab 2027
Für Wärmepumpen ist außerdem ab dem 1. Juli 2027 eine zusätzliche Anforderung an eine digitale Schnittstelle vorgesehen. Solche Vorgaben können die Auswahl eines konkreten Geräts beeinflussen. Auch für den Ersatz bereits erneuerbarer Heizsysteme sind ab 2027 weitere Begrenzungen angekündigt.
Wer im kommenden Jahr modernisieren möchte, sollte deshalb Angebot, Gerät, Förderzeitpunkt und technische Voraussetzungen gemeinsam betrachten.
PS Gebäudetechnik kann Eigentümer in Köln und Umgebung dabei unterstützen, die vorhandene Heizsituation aufzunehmen und eine passende Lösung zu planen. Die endgültige Förderentscheidung trifft immer die zuständige Förderstelle.
FAQ – Häufige Fragen
Wird die Wärmepumpenförderung 2027 abgeschafft?
Nein. Nach dem aktuell veröffentlichten Stand wird die Heizungsförderung fortgeführt. Einzelne Förderbausteine, Höchstbeträge und technische Anforderungen verändern sich jedoch.
Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus 2027?
Bis 31. Januar 2027 sind bei erfüllten Voraussetzungen 16 Prozent vorgesehen. Ab 1. Februar sinkt der Bonus auf 12 Prozent und ab 1. August 2027 auf 8 Prozent.
Was ist der neue Wertschöpfungsbonus?
Der Bonus soll im ersten Quartal 2027 für Wärmepumpen eingeführt werden, die innerhalb der EU beziehungsweise der vorgesehenen assoziierten Märkte produziert werden. Zusammen mit der abgesenkten Grundförderung sollen für solche Wärmepumpen weiterhin bis zu 30 Prozent möglich sein.
Sollte ich meinen Heizungstausch deshalb noch 2026 durchführen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Förderhöhe, technische Eignung, Lieferbarkeit, Investitionskosten und der Zustand der vorhandenen Heizung müssen gemeinsam betrachtet werden. Eine frühe Planung schafft die beste Entscheidungsgrundlage.
Stand der Förderinformationen: 24.09.2026. Die individuelle Förderfähigkeit hängt vom konkreten Vorhaben ab; verbindlich sind die jeweils aktuellen Bedingungen der KfW bzw. des Fördergebers.

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