Wer 2026 seine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen möchte, kann weiterhin staatliche Unterstützung erhalten. Allerdings wurden die Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 angepasst.
Deshalb lohnt es sich, nicht mit älteren Prozentangaben aus dem Internet zu planen, sondern die aktuelle Situation zu betrachten.
Für Eigentümer sind vor allem drei Fragen wichtig: Wie hoch kann die Förderung ausfallen, welche Voraussetzungen gelten und wann muss der Antrag gestellt werden?
Wie setzt sich die Förderung 2026 zusammen?
Die Heizungsförderung läuft für private Eigentümer über die KfW. Die Grundförderung beträgt aktuell 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer können weitere Bausteine hinzukommen. Dazu gehört der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent, wenn bestimmte alte Heizungen ersetzt und fachgerecht demontiert werden. Er kommt zum Beispiel beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung in Betracht. Bei Gas- und Biomasseheizungen gelten zusätzliche Altersvoraussetzungen.
Daneben gibt es einen gestaffelten Einkommensbonus. Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen sind 10, 30 oder 40 Prozent möglich. Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind erhalten bei der Einkommensgrenze einen zusätzlichen Spielraum. Die Förderbausteine lassen sich nicht unbegrenzt addieren: In vielen Fällen liegt die Obergrenze bei 70 Prozent, bei bestimmten Haushalten mit niedrigerem Einkommen kann sie bis zu 80 Prozent betragen.
Für ein Einfamilienhaus werden 2026 maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
Welche Voraussetzungen müssen Eigentümer erfüllen?
- Gefördert wird der Heizungstausch in einem bestehenden Wohngebäude.
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
- Die neue Anlage muss die technischen Förderanforderungen erfüllen.
- Außerdem gehört zur Maßnahme eine Optimierung des Heizungsverteilungssystems, in der Regel inklusive hydraulischem Abgleich.
- Bevor der Antrag gestellt werden kann, wird eine sogenannte Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, benötigt. Diese wird von einem zugelassenen Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten erstellt. Darin werden unter anderem die geplante Heizung und die förderfähigen Kosten bestätigt.
- Wichtig ist auch der Lieferungs- oder Leistungsvertrag: Er muss die von der KfW geforderte aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.
Der richtige Zeitpunkt beim Förderantrag
Der Förderantrag sollte nicht erst gestellt werden, wenn die Arbeiten bereits laufen. Eigentümer beantragen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“.
Erst nach der Förderzusage sollte mit der Umsetzung begonnen werden. Für Einfamilienhäuser stellt der Eigentümer den Antrag grundsätzlich selbst. Das Fachunternehmen kann die technischen Angaben vorbereiten und die erforderlichen Bestätigungen liefern.
Nach Abschluss der Arbeiten wird die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt. Zusammen mit Rechnungen und weiteren Nachweisen werden die Unterlagen anschließend bei der KfW eingereicht. Wer die Förderung von Anfang an in die Planung einbezieht, vermeidet unnötige Rückfragen und kann die neue Heizung technisch und finanziell besser auf das eigene Gebäude abstimmen.
Nicht nur auf die Prozentzahl schauen
Eine hohe Förderquote allein sagt noch nicht, welche Wärmepumpe für ein Haus sinnvoll ist. Entscheidend sind unter anderem der Wärmebedarf, die vorhandenen Heizflächen, die benötigte Vorlauftemperatur, die Warmwasserbereitung und die Möglichkeiten für die Aufstellung.
Gerade bei Bestandsgebäuden lohnt sich deshalb eine saubere Bestandsaufnahme vor der Entscheidung.
PS Gebäudetechnik berät Eigentümer in Köln und Umgebung zu einer passenden Heizlösung und unterstützt bei den technischen Schritten rund um den Heizungstausch.
FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch ist die Wärmepumpenförderung 2026?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen ein Klimageschwindigkeitsbonus und ein Einkommensbonus hinzukommen. Je nach persönlicher Situation ist die Gesamtförderung gedeckelt.
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten bei einem Einfamilienhaus?
Für Anträge im Jahr 2026 berücksichtigt die KfW bei einem Einfamilienhaus bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten. Ab Februar 2027 beginnt dieser Betrag schrittweise zu sinken.
Muss die Förderung vor dem Heizungstausch beantragt werden?
Ja. Der Antrag wird grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens über „Meine KfW“ gestellt. Für die Antragstellung werden unter anderem die BzA und ein förderkonformer Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt.
Ist jede Wärmepumpe automatisch förderfähig?
Nein. Die Anlage und die gesamte Maßnahme müssen die jeweils geltenden technischen Förderanforderungen erfüllen. Deshalb sollte die Förderfähigkeit des konkreten Systems vor der Bestellung geprüft werden.
Stand der Förderinformationen: 24.09.2026. Die individuelle Förderfähigkeit hängt vom konkreten Vorhaben ab; verbindlich sind die jeweils aktuellen Bedingungen der KfW bzw. des Fördergebers.

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